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Zeitgleich mit der Veröffentlichung eines Leserbriefs zur Oberen Eich hatte ich eine Kopie davon per  Mail an  den technischen Beigeordneten Dr. Prusa geschickt.

Im Januar 2010 erhielt ich per Post eine Antwort, die ich mir im folgenden zu kommentieren gestatte. Dabei konnte ich es mir nicht verkneifen, Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit zu markieren.

 

Schreiben Dr. Prusa    vom 07.01.2010 Kommentar

 

Ihre Mail vom 05.12.2009

und Leserbrief in der WGA vom 04.12.2009

 

Wermelskirchener General-Anzeigerin  ???

Sehr geehrter Herr Allendorf,

 

bezugnehmend auf Ihre Mail, sowie dem genannten Leserbrief möchte ich Ihnen einige erläuternde Darstellungen zur Verkehrssituation für den Baubereich "Obere Eich und Kreuzungsbereich Loches Platz" geben.

Um die Ampelanlage beziehungsweise auch die Verkehrssituation an den vorgenannten Kreuzungsbereich besser darzustellen, ist es notwendig, auf die Rahmenbedingungen der Verkehrskonzeption einzugehen.

 

Wieso "Baubereich"? Sind die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen?

 

Wo genau soll in diesem "Kreuzungsbereich" eine Kreuzung sein? Ich sehe da allenfalls Einmündungen oder Abzweigungen.

Die jetzige Verkehrskonzeption "Einbahnstraße in die Kölner Straße", "Einbahnstraße aus der Telegrafenstraße" und die neue Hauptverkehrsachse über den Brückenweg, ist gemäß Ratsbeschluss vom 31.03.2003 vom Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig beschlossen worden. Dieses ist die Grundlage gewesen für die darauf folgenden weiteren Planungsverfahren und Bauabläufe der gesamten Innenstadtprojekte (Kölnerstr., Eich, Telegrafenstraße etc.).

Von einer Hauptverkehrsachse Brückenweg ist bislang wenig zu spüren. Oder ist man wirklich so naiv zu glauben, jemand, der von der Eich Richtung Berliner Straße strebt, würde statt durch die Kölner Straße den Umweg über den Brückenweg nehmen?!

 

Haben Ratsbeschlüsse Unfehlbarkeits- und Ewigkeitsrang?

Die Planung, sowie die straßenverkehrliche Anordnung von Zebrastreifen sind verbunden mit entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, sowie verschiedenen notwendigen Verkehrszahlen . . Diese Anforderungen sind für den Bereich des Kreisverkehrsplatzes obere Jörgensgasse / Obere Eich gegeben.

An anderen Stellen ist die Verkehrsdichte noch weit größer, ohne dass man dort Ampeln für notwendig hält.

Würde man überall so problemlos ohne Ampeln über die Straße kommen wie in dem fraglichen Bereich, wäre Wermelskirchen ein wahres Fußgängerparadies.

Im Bereich des "Kreuzung Loches Platz" wurden die Planungsvorgaben eingehalten, sowie gesetzliche Rahmenbedingungen (unter anderem Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei) berücksichtigt. Im Rahmen der Städtebauförderungskriterien wurden hier die Belange der Menschen mit Behinderung eingeplant und baulich berücksichtigt.

Offenbar herrschen auf den verschiedenen Seiten des Kreisverkehrs Jörgensgasse unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingen, weil auf der einen Seite ein Zebrastreifen genügt, während auf der anderen eine Lichtsignalanlage erforderlich ist.

Sind hier die Blinden gemeint oder eher die geistig Behinderten?
zum Blindenthema siehe auch...

Zusammenfassend haben diese verschiedenen Planungskriterien die Aufstellung einer Lichtsignalanlage erforderlich gemacht.

In wieweit Verbesserungen bei der Einstellung und Feinjustierung der Ampelanlage möglich ist, wird zurzeit noch geprüft.

Wenn dem so ist, können die Planungskriterien nicht viel getaugt haben. Denn der Augenschein vor Ort in Verbindung mit dem gesunden Menschenverstand lässt die Ampelanlage überflüssig wie einen Kropf erscheinen.

Aus einem groben Unfug kann man durch "Feinjustierung" bestenfalls einen feinen Unfug machen.

Ich hoffe, ich konnte Sie mit meinen Erläuterungen über den tatsächlichen Sachstand entsprechend und ausreichend Informieren.

Besten Dank. Ich fühle mich in der Tat dermaßen ausreichend informiert, dass ich nur noch das geflügelte Wort eines Bekannten meines Vaters zitieren kann: "Man sollte die Hose runterlassen und weinen!"

Auf diesem Weg möchte ich Sie über die Situation informieren, dass Sie auf Ihrer Homepage im Bereich "Schildbürgerstreiche" ein Bild aus der Wermelskirchener Internetseite benutzen. Ich möchte Sie bitten, dass Sie diesen Sachverhalt mit unserem Hauptamt (Ansprechpartner Herr Rabe Tel. 710 105) abzustimmen.

Oh, das wusste ich gar nicht...! Danke für die Aufklärung!

Na ja, mit der deutschen Grammatik hatte schon so mancher seine Probleme!

 

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

 

Dr.-Ing. André Benedict Prusa

techn. Beigeordneter

 


 

Am 26. Januar 2010 antwortete ich auf dieses Schreiben per eMail wie folgt:

Ihr Schreiben vom 07.01.2010

Sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

Das prächtige formaljuristisch-bürokratische Pfauenrad, das Sie zur Rechtfertigung der Ampelanlage an der oberen Eich schlagen, beeindruckt nur mäßig angesichts der Schizophrenie, dass jenseits des Kreisverkehrs Jörgensgasse bei gleichen Gegebenheiten ein Zebrastreifen für ausreichend befunden wurde. Sind dort die Blinden plötzlich sehend, Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei dagegen blind geworden?

Doch vergessen wir das alles einmal und konzedieren, die von Ihnen gehätschelte Lichtzeichenanlage sei tatsächlich notwendig und/oder sinnvoll. Dann sollte man wenigstens bestrebt sein, das Schaden-Nutzen-Verhältnis zu optimieren,  also den Verkehrsteilnehmern das Leben zu erleichtern und ihre unvermeidliche Belästigung zu minimieren. Zurzeit scheint mir jedoch eher das Prinzip der Schikanemaximierung  Anwendung zu finden, was zur Folge hat, dass sich bei vielen Bürgern ein nicht unbeträchtlicher Unmut anstaut.

Erlauben Sie mir deshalb, einige konkrete Verbesserungsvorschläge zu machen:

-          Wenn ein Fußgänger den Knopf an einer Ampel drückt, sollte sofort etwas passieren und nicht erst nach ca. 30 Sekunden, während derer er mühsam seine hochkochende Wut über den Anblick des roten Ampelmännchens - womöglich noch in Kombination mit einer leeren Straße - unterdrücken muss. Nach dem ersten Druck auf den Ampelknopf müsste dieser dann freilich für eine angemessene Zeit  gesperrt bleiben, damit für die Autofahrer keine unmittelbar aufeinander folgenden Rotphasen auftreten können. 

-          Zusätzlich wäre die ursprünglich angekündigte (aber aus mir unbekannten Gründen dann nicht realisierte) Rot-Gelb-Dunkel-Schaltung in Erwägung zu ziehen. Die Ampeln wären dann im Normalfall abgeschaltet und würden nur im Bedarfsfalle aktiviert. Dies hätte den Vorteil, dass nur die wirklich Bedürftigen (also die Blinden, Gebrechlichen und Ängstlichen) den Ampelknopf betätigen würden, während die geschätzten 90 bis 99 Prozent der Fußgänger, die auch ohne Ampelunterstützung keine Probleme mit dem Überqueren der Straße hätten, ihr Vorhaben reinen Gewissens und gesetzeskonform in die Tat umsetzen könnten. Der häufige Druck auf den Ampelknopf geschieht ja gegenwärtig zumeist nicht aus Notwendigkeit sondern aus der blanken Furcht, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, wenn man einfach bei Rot über die Straße läuft

Konkret würde beim Druck auf den Ampelknopf folgendes passieren: Die Ampel schaltet für die Autofahrer von Schwarz auf Gelb und für die Fußgänger von Schwarz auf Rot. Danach bekommen die Autos Rot und die Fußgänger mit kurzer Verzögerung Grün.  Nach für die Straßenüberquerung angemessener Zeit  könnte die Ampel einfach wieder abgeschaltet werden, um die Verkehrsteilnehmer in die Eigenverantwortlichkeit zurück zu entlassen.

-          Die gelegentlich erwähnte Funktion der Ampelanlage, an der „Entleerung des Rückstauraums Telegrafenstaße“ mitzuwirken, kann m. E. nur darin bestehen, zu verhindern, dass bei einer Rotphase sich ein Rückstau bildet, der dann in der Tat die Ausfahrt aus der Telegrafenstraße behindern würde. Der Vermeidung dieses Effekts dient wohl die etwas merkwürdig anmutende  Synchronschaltung der beiden Ampeln. Deren Sinn besteht offenbar darin, die Einfahrt in den Bereich zwischen den Ampeln zu blockieren und dadurch die Bildung eines Rückstaus vor der jeweils anderen Ampel zu unterbinden, Völlig sinnlos erscheint es dagegen, an der jeweils am Fußgängerverkehr unbeteiligten Ampel nicht nur die Einfahrt in den Ampelzwischenraum sondern auch die Ausfahrt  aus demselben zu blockieren. Der solchermaßen vor einem menschenleeren Fußgängerüberweg angehaltene Autofahrer fühlt sich verständlicherweise nur noch vergackeiert.

Es wäre sicher eine reizvolle Aufgabe im Rahmen der von Ihnen intendierten „Feinjustierung“, hier eine schaltungstechnische Differenzierung zwischen einfahrendem und ausfahrendem Verkehr zu ermöglichen.

Selbst wenn der eine oder andere meiner Vorschläge aus technischen Gründen nicht realisierbar  sein sollte, gibt es bei entsprechend gutem Willen immer noch hinreichend viele Möglichkeiten, dem derzeitigen menschenunwürdigen Affentheater ein – wie auch immer geartetes –  Ende zu bereiten.

Ich hoffe, ich konnte Sie mit meinen Erläuterungen über den tatsächlichen Sachstand entsprechend und ausreichend  informieren.

Auf diesem Wege möchte ich Sie über die Situation informieren, dass ich auf meiner Homepage  im Bereich  „Schildbürgersteiche“ - zum Zwecke der Richtungsumkehr Ihres kleinkalibrigen Wurfgeschosses - eine kleine Änderung vorgenommen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd  Allendorf