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Rechts vor Links

Die Rechts-vor-Links-Regel ist eine der größten Dummheiten, die sich unsere Verkehrsexperten ausgedacht haben. Besonders an Einmündungen ist sie der blanke Unsinn. Denn der aus der einmündenden Straße Kommende muss ohnehin anhalten und gucken. Was nützt ihm da die Vorfahrt?! (Zur Verkehrsberuhigung gibt es übrigens auch andere Mittel!)

In England gilt auch die Regel "Rechts vor Links". Aber da herrscht bekanntlich Linksverkehr. Wie man hört, soll diese Kombination wunderbar funktionieren. Eine sinngemäße Übertragung auf Deutschland würde bedeuten, dass man unseren Rechtsverkehr mit einer Links-vor-Rechts-Regel kombinieren müsste.

In der Tat würden viele der täglichen Probleme im Straßenverkehr vermieden bzw. gemildert, wenn man die konventionelle Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" durch deren Umkehrung in "Links vor Rechts" ersetzen würde. Dies würde auch bedeuten, dass nicht wie bisher der Linksabbieger den Gegenverkehr vorbeilassen muss, sondern dass er vor dem Gegenverkehr Vorfahrt hätte.

Die bisherige Regelung für das Linksabbiegen hat den Nachteil, dass sie oftmals eine unnötige Verkehrsbehinderung verursacht. Oft ist es nämlich so, dass der Gegenverkehr, dem der Linksabbieger die Vorfahrt zu gewähren hat, aus einer längeren Kolonne von Fahrzeugen besteht, wie sie sich besonders gerne hinter langsamen Fahrzeugen bildet. Wenn dann der Gegenverkehr nicht zufällig einen mitdenkenden "Wohltäter" enthält, der die Not des Linksabbiegers bemerkt und ihn ohne Rücksicht auf den Zorn seiner Hinterleute vorlässt, kann es u. U. lange dauern, bis das Abbiegen möglich wird. Ist die Straße nicht so breit, dass der Folgeverkehr den Linksabbieger rechts passieren kann, bildet  sich hinter dem Wartenden ein Stau. Dieser würde vermieden, wenn, der Gegenverkehr verpflichtet wäre, den Linksabbieger vorzulassen. Zwar würde hierdurch der Gegenverkehr kurz aufgehalten, doch wäre diese Behinderung nur kurz verglichen mit dem soeben geschilderten Fall. Dass viele Linksabbieger aufeinander folgen und somit eine längere Behinderung das Gegenverkehrs verursachen, ist eher selten und fast nur an sehr belebten Stellen zu erwarten, die ohnehin eine "gehobene" Regelung (Ampel, Kreisverkehr) erfordern.

Die Rechts-vor-Links-Regel an Kreuzungen und Einmündungen bedeutet, dass man als Geradeausfahrer jemandem Vorfahrt gewähren soll, den man schlecht bzw. erst spät sieht. Deshalb ist man gezwungen, vor jeder Einmündung von rechts abzubremsen und sich vorsichtig an sie heranzutasten. Dies wäre bei einer Links-vor-Rechts-Regelung zwar auch, aber weniger extrem nötig.

Angenehm an der Links-vor-Rechts-Regel wäre auch, dass wir auf den von links Kommenden nur dann warten müssten, wenn dieser links abbiegen oder geradeaus fahren möchte. Wenn er den rechten Blinker gesetzt hätte, brauchten wir ihn weiter nicht zu beachten, da wir ihm bei seinem Vorhaben gar nicht in die Quere kommen können. Während wir dem von links Kommenden nur in zwei von drei möglichen Fällen Vorfahrt gewähren müssten, sind wir bei der jetzt gültigen Regelung verpflichtet, den von rechts Kommenden in allen drei möglichen Fällen vorzulassen. Rein statistisch bedeutet dies, dass bei der Rechts-vor-Links-Regel ein Drittel mehr Standzeit anfällt als bei der Links-vor-Rechts-Regelung.

Besonders holprig wirkt sich die Rechts-vor-Links-Regel auf den Verkehrsablauf aus, wenn auf eine einfache (stumpfe) Einmündung gleichzeitig drei Fahrzeuge aus den drei möglichen Richtungen zufahren, wobei die Fahrer auf der durchgehenden Straße geradeaus wollen und der aus der Seitenstraße kommende links abbiegen will.  Der Fahrer (A) auf der durchgehenden Straße, für den der aus der  Seitenstraße kommende Fahrer (B) von rechts kommt, muss auf diesen  warten, bis der seinerseits den für ihn auf der durchgehenden Straße von rechts Kommenden (C)  vorbei gelassen hat. Die Zeit, die der aus der  Seitenstraße Kommende (B) wartend verbringt, könnte theoretisch von A genutzt werden, um rasch seine Fahrt (unter Missachtung der Vorfahrt) an der Nase des wartenden B vorbei fortzusetzen. Doch das wäre ein ziemlich freches und keineswegs ungefährliches Verhalten, denn B könnte früher losfahren als erwartet.

Ganz anders bei der Links-vor-Rechts-Regel. Stellen wir uns die gleiche Situation vor wie oben. Jetzt fährt zuerst Fahrer A an dem wartenden B vorbei. Während dieses Vorgangs ist B abgeschottet und am Losfahren gehindert. Der Fahrer C kann jetzt völlig gefahrlos die Zeit zum Fortkommen nutzen. Auch hier wieder eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch verringerte Standzeiten!

Betrachten wir noch den Fall, dass A geradeaus will, während B und C beide links abbiegen wollen.  Dann muss  A dem links abbiegenden C die Vorfahrt gewähren, während dieser wiederum den für ihn von links kommenden B vorlassen muss. Es tritt also ein Konflikt auf, der nur dadurch zu lösen ist, dass einer der drei Fahrer auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet und dies durch Handzeichen kundtut. Ein ähnlich gelagerter Konflikt tritt aber auch bei der Rechts-vor-Links-Regel auf, so dass beide Regelungen in diesem Falle gleichwertig sind.

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Links-vor-Rechts- Regel wäre auch, dass die "Vorfahrt achten" -Schilder, die jetzt noch an jedem Kreisverkehr stehen, überflüssig würden. Das würde Geld sparen, das unsere leeren Haushaltskassen dringend für andere Zweck benötigen..